Entgegen meiner bisherigen Meinung,
erst duch das telefonische Gespraech mit Prof. Dr.-Ing M. Trundt revidiert,
sind auch in Deutschland Patent-Schutzrechte ohne funktionierendem Prototyp
erwerbbar !
Es muessen nur "Entgegenhaltungen" widerlegt werden !
Somit sind diese Rechte nur theoretischer Natur,fiktive Handelsobjekte !
Der "Thoene-Vorfall" zeigt deutlich die Moeglichkeit eines fahrlaessigen Irrtums,
bis hin zum vorsaetzlichen Betrug, an !
Zu vorsaetzlichem Betrug: die offene,klare, Aussage des Hern Gritskevich bezueglich Deklarationspflicht-(1:1 Reproduktionfaehigkeit) Missbrauch!
www.rexresearch.com/gritskevich/gritskevich.htm"To fool investigators,..."
MfG
dL
p.s.: Ich sprach letzte Woche zirka zwischen 5-10 Minuten mit einem Co-Inventor,
innerhalb dieser Zeit erfuhr ich ueber dessen persoenliche Geldnot,
da partiell 65000 Euros in ein WO-Patent ,ueber DE,investiert wurde,welches aber
zum Staatsgeheimnis deklariert wurde,ohne Gebuehrenrueckzahlung !
In aller Offentlichkeit das dafuer zustaendige Verteidigungsministerium verklagen,
Buero 99 Obhut,vielleicht !
Wenn WO/PCT-Patent-Anmeldungen erfolgen,so sind nationale Behoerden nur
Patent-Recht-Faehigkeits-Testat-Institutionen,
diese koennen niemals supra-nationales Recht als "Individual-Staatsgeheimnis"
usurpieren !