Die Grippe ( von der Pseudo-Grippe = Erkaeltung zu unterscheiden )ist eine infektioese Erkrankung !
Die durch die verschiedenen Corona-Virus/Virionen-Arten moegliche Erkrankung ist ebenso infektioes,ansteckbar !
Das - EINZIG- ist das Problem in unserer Arbeits-Welt,Johan !
Jeder Patient mit Symptomen faellt als Arbeitnehmer aus,jeder Patient als " potentieller Spreader", bei infektioeser Grippe oder Corona-SARS, hat sich in Quarantaene zu begeben !
Unsere Gesellschaft ist scheinbar nicht mehr Verhaltens-Haftung und dazu deren Durchfuehrung gewohnt !
Juristische Ahndung und materialistisch-monetaerer Schadensersatz !
Es steht dem gemeinen Buerger frei scheinbar "verantwortunglos" zu handeln,die buergerlichen sozialen Gesetzesbuecher geben Auskunft ueber den Verhaltens-Kodex eines jeden bei Epidemie/Pandemie -Situationen !
Lassen Eltern " bewuszt erkrankte Kinder "zum Spreaden" aus : Eltern haften fuer Ihre strafunmuendigen Kinder !
Bei einer 50 -koepfigen Belegschaft,welche eventuell sich in Quarantaene begeben muss,bedeutet dieses moeglicherweise Verlust von " Haus und Hof " !
Verdienstausfall,unternehmerische Umsatzausfall,Krankheitssystem-Kosten,Gerichtskosten :
250 000 Euros ,ohne Schmerzensgeld(-Anspruch), sind schnell erreicht !
Bei Wissen der Umstaende : vorsaetzliche Koerperverletzung ,bei Todesfolge : vorsatzlicher Totschlag !
Hier also ,neben hohen Entschaedigungskosten zusaetzlich Haftstrafe !
Gilt fuer alle infektioesen Potentiale,Seuchen-Gesetz !
Die aufgeklaerte Gesellschaft lebe : "Hoch,Hoch,Hoch !"

Nun : Prosit ! (In Maszen )
MfG
p.s.: Psalmen sind ganz nett,aber Paragraphen und Artikel,niedergeschrieben und zeitgueltig,sind wirksamer
Orthodoxe Anwendung und die Welt deren "Pyramide" wandelt sich schnell " flach"
insbesonders bezueglich Straf-Verjaehrungsfristen ,bei schwerem " organisiertem " Betrug 30 + 3 Jahre, bei Mord : NIE !
Dabei koennen Justizflucht-orientierte Stiftungsgruendungen rueckwirkend wieder aufgeloest werden
Das bedeutet rechtlich wirksam, dass bei heutigem Jahresdatum 2020 - nun bei schwerem Betrug bis auf das Jahr 1987 die seinerzeitig
geltenden Gesetze und Strafmasz anzuwenden ist,also Maastricht/Vertrag von Lissabon unwirksam !
Nehme man den BGB dieser Zeit zu Haenden : Zuchthaus + Arbeitslager-Dienst als moegliches Strafurteil
Ehemalige organisierte Politbuero-/Wirtschaftsgroessen beim Umschlagslecken oder Steineklopfen !
Welch heiteres Bild !